Rechtsprechung
   BSG, 13.10.1959 - 11/10 RV 63/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,2601
BSG, 13.10.1959 - 11/10 RV 63/57 (https://dejure.org/1959,2601)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1959 - 11/10 RV 63/57 (https://dejure.org/1959,2601)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1959 - 11/10 RV 63/57 (https://dejure.org/1959,2601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,2601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 251
  • NJW 1960, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 18/87

    Strafvollzug - Militärstrafanstalt - Zweiter Weltkrieg - Militärischer Dienst -

    Militärischer Dienst ist jeder nach deutschem Wehrrecht geleistete Dienst als Soldat oder Wehrmachtsbeamter (§ 2 Abs. 1 Buchst a BVG; vgl zB BSGE 10, 251, 253; BSG SozR 2200 § 1251 RVO Nrn 105, 113, 114).

    Nur bestimmte Strafen hatten nach den Vorschriften des Wehrrechts das Erlöschen des Wehrdienstverhältnisses zur Folge: Nach § 32 Nr. 1 des Militärgesetzbuches idF vom 10. Oktober 1940 (RGBl I S. 1348) war mit dem Verlust der Wehrwürdigkeit das Ausscheiden aus jedem Wehrdienstverhältnis verbunden; sonst schieden Soldaten nach § 23 Abs. 1 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (RGBl I S. 609) aus dem aktiven Wehrdienst bloß aus, wenn wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat auf Gefängnis von mehr als einem Jahr oder auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt worden war (vgl BSGE 10, 251, 253).

    Er konnte es aber dadurch werden, daß während des Strafvollzugs Tätigkeiten verrichtet wurden, die unter den Begriff des militärischen Dienstes fielen; derartige Tätigkeiten waren militärische Dienstverrichtungen, auch wenn sie von Soldaten verrichtet wurden, die eine Strafe in einer Militärstrafanstalt verbüßten (vgl BSGE 10, 251, 254/255).

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 16/94

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Diesen Gedankengängen ist das BSG in den ersten Jahren seiner Rechtsprechung auch in Fällen gefolgt, in denen der Soldat in einer durch ein Militärstrafgericht angeordneten Strafhaft geschädigt wurde (BSGE 3, 131, 134; 10, 251, 253).
  • BSG, 18.01.1963 - 11 RV 1548/60

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Torpedoölvergiftung - Maschinenölvergiftung -

    Nicht jede Tätigkeit während der Zugehörigkeit zur Wehrmacht ist gleichzeitig eine Dienstverrichtung, Voraussetzung dafür ist, daß der Soldat dabei militärische Obliegenheiten erfüllt, die ihm durch soldatische Pflicht und militärische Grundsätze, durch allgemeine Dienstvorschriften oder durch besonderen Befehl auferlegt sind (vgl. BSG 10, 251, 254).

    Dieses Tatbestandsmerkmal setzt zwar eine militärische Dienstverrichtung oder die Ausübung militärischen Dienstes nicht voraus, es genügt, wenn das schädigende Ereignis eine Person betroffen hat, die im militärischen Dienst gestanden hat und Soldat gewesen ist (vgl. BSG 10, 251, 255); Voraussetzung ist aber, daß die Schädigung den besonderen, von den Verhältnissen des zivilen Lebens abweichenden und ihm in der Regel fremden Verhältnissen des Militärdienstes zuzurechnen ist; die Schädigung muß auf Verhältnisse zurückzuführen sein, die für die Eigenart dieses Dienstes typisch und zwangsläufig mit ihm verbunden sind (vgl. BSG aaO).

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht aber Einigkeit darüber, daß dem Wehrdienst eigentümlich Verhältnisse sind, die den Eigenarten dieses Dienstes entsprechen, im allgemeinen eng mit ihm verbunden sind und die sonst nicht oder nicht in dem Maße wie beim militärischen Dienst wirksam und erfahrungsgemäß den besonderen Umständen dieses Dienstes zuzurechnen sind (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 30. November 1971 - 10 RV 114/70 - und vom 22. September 1971 - 10 RV 330/70 - [SGb 1973 S. 150]; BSG 10, 251 [254]; 18, 199 [201]; 20, 266 [269 ff.]; vgl. ferner Urteil vom 9. April 1964 - BVerwG VIII C 184.63 - [Buchholz 238.41 § 27 SVG Nr. 1]).
  • BSG, 22.09.1971 - 10 RV 330/70

    Unfall bei der Körperpflege nach dem Wehrdienst als Wehrdienstbeschädigung iS des

    Dienstverrichtung in diesem Sinne sind nur solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung seines Dienstes, aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (BSG 10, 251, 254; 18, 199, 200; 20, 266, 268).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 74/76

    Unfall eines Soldaten während des Wochenendurlaubs auf dem Weg von der

    Er hält das Berufungsurteil für richtig und bezieht sich ergänzend auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 10, 251; 18, 199; 55, 259 und 57, 282. Die Beteiligten haben ihr Einverständnis mit einem Urteil ohne mündliche Verhandlung erklärt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2017 - L 10 VE 18/14
    Dabei muss die Schädigung auf Verhältnisse zurückzuführen sein, die für die Eigenart dieses Dienstes typisch und zwangsläufig mit ihm verbunden sind (BSG, Urteil vom 13. Oktober 1959, Az.: 11/10 RV 63/57, BSGE 10, 251).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RVh 1/79
    Nach dieser vom BSG fortgeführten Rechtsprechung (BSGE 17, 60, 61 f; BVBl 1967 S. 62; BSGE 25, 145, 146 f; BSG SozEntsch IX/4 % 81 SVG Nr. 9; BSG SozR 3200 5 80 Nr. 2) fällt die Ausgestaltung der Heilfürsorge für den Soldaten ebenfalls zu den dem militärischen Dienst eigentümlichen Verhältnissen im Sinne des 5 1 Abs. 1 BVG (hierzu BSGE 10, 251; 55, 141; 55, 259 = 5.
  • BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Hiernach sind Dienstverrichtungen solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung des Wehrdienstes aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (vgl. BSGE 10, 251, 254; 18, 199; 20, 266, 268; 55, 141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht